Aus unserer Satzung

des Vereins Room 28 e.V.

Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:

  • Planung und Realisation von Projekten, Veranstaltungen, Seminaren, Symposien, Veröffentlichungen, Workshops in den Bereichen Bildung und Erziehung;
  • Veranstaltungen und Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur (z.B. Ausstellungen, Lesungen, (Gesprächs-) Konzerte, Theateraufführungen, Workshops, Meisterkurse, Wettbewerbe);
  • Projekte und Veranstaltungen, die der Völkerverständigung dienen: Projekte auf internationaler Ebene, weltweite Vernetzung mit kongenialen Kulturakteuren, Kulturaustausch.  
  • Partnerschaftliche Unterstützung und Organisation von nationalen und internationalen Projekten gemeinnütziger Körperschaften in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und der Völkerverständigung.

Präambel der Satzung

"Der Verein versteht sich als Freundeskreis der „Mädchen von Zimmer 28“. Bei diesen „Mädchen von Zimmer 28“ handelt es sich um Holocaust-Überlebende, die als junge Mädchen im Konzentrationslager Theresienstadt, im Zimmer 28 des tschechischen Mädchenheims untergebracht waren. Deren ideelles Vermächtnis in der Welt zu verankern, diesem Vermächtnis eine Stimme, eine Gestalt und eines Tages eine bleibende Heimat zu geben und es im Dienste einer besseren Zukunft wirksam zu machen, es insbesondere jüngeren Generationen zu vermitteln, ist Aufgabe des Vereins.
Dieses Vermächtnis umfasst sowohl die Erinnerung an die Kinder des Ghettos Theresienstadt (1941-1945) und an die im Holocaust ermordeten, den Holocaust überlebenden oder ins Exil getriebenen Menschen wie auch die Erforschung, Bewahrung und lebendige Vermittlung von deren geistiger und künstlerischer Hinterlassenschaft.
Wesentliches Anliegen des Vereines ist es, deutlich zu machen, welche existentielle Bedeutung kulturellen Leistungen und die Orientierung an elementaren humanistischen Idealen gerade in Zeiten extremster Inhumanität zukommen, den interkulturellen Dialog über Kunst, Kultur und Erziehung zur Menschlichkeit zu befruchten, Zivilcourage zu stärken und im Bewusstsein der individuellen Verantwortung des Menschen, handelnd und gestaltend an gesellschaftlichen Prozessen mitzuwirken.
Das Interesse des Vereins gilt auch der Problematik der so genannten „second and third generation“, der Kinder und Enkelkinder der Opfer und Täter. Aus diesem Grunde möchte der Verein den Dialog speziell auch auf dieser Ebene (weiter-)führen.
Der Verein möchte zum tieferen Verständnis der jüdischen Geschichte und Kultur, insbesondere im Zusammenwirken mit deutscher und europäischer (Kultur-) Geschichte beitragen, und dies auf der Grundlage und im Geiste der besten humanistischen Denker und Traditionen, die zu stärken und zu beleben zu den Aufgaben des Vereins zählt."

Satzung des Vereins Room 28 e.V.
Satzung final.pdf
PDF-Dokument [106.0 KB]
Druckversion | Sitemap
© Room 28 e.V.