Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:
"Der Verein versteht sich als Freundeskreis der „Mädchen von Zimmer 28“. Bei diesen „Mädchen von Zimmer 28“ handelt es sich um
Holocaust-Überlebende, die als junge Mädchen im Konzentrationslager Theresienstadt, im Zimmer 28 des tschechischen Mädchenheims untergebracht waren. Deren ideelles Vermächtnis in der Welt zu
verankern, diesem Vermächtnis eine Stimme, eine Gestalt und eines Tages eine bleibende Heimat zu geben und es im Dienste einer besseren Zukunft wirksam zu machen, es insbesondere jüngeren
Generationen zu vermitteln, ist Aufgabe des Vereins.
Dieses Vermächtnis umfasst sowohl die Erinnerung an die Kinder des Ghettos Theresienstadt (1941-1945) und an die im Holocaust ermordeten, den Holocaust überlebenden oder ins Exil getriebenen Menschen
wie auch die Erforschung, Bewahrung und lebendige Vermittlung von deren geistiger und künstlerischer Hinterlassenschaft.
Wesentliches Anliegen des Vereines ist es, deutlich zu machen, welche existentielle Bedeutung kulturellen Leistungen und die Orientierung an elementaren humanistischen Idealen gerade in Zeiten
extremster Inhumanität zukommen, den interkulturellen Dialog über Kunst, Kultur und Erziehung zur Menschlichkeit zu befruchten, Zivilcourage zu stärken und im Bewusstsein der individuellen
Verantwortung des Menschen, handelnd und gestaltend an gesellschaftlichen Prozessen mitzuwirken.
Das Interesse des Vereins gilt auch der Problematik der so genannten „second and third generation“, der Kinder und Enkelkinder der Opfer und Täter. Aus diesem Grunde möchte der Verein den Dialog
speziell auch auf dieser Ebene (weiter-)führen.
Der Verein möchte zum tieferen Verständnis der jüdischen Geschichte und Kultur, insbesondere im Zusammenwirken mit deutscher und europäischer (Kultur-) Geschichte beitragen, und dies auf der
Grundlage und im Geiste der besten humanistischen Denker und Traditionen, die zu stärken und zu beleben zu den Aufgaben des Vereins zählt."